AGB

Geltungsbereich

 

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung

von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten

weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (im weiteren „Hotel“ genannt).

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren

Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen

schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen

wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher

ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

 

 

 

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das

Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu

bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden

bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner

für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem

Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der

kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 I BGB. Schadensersatzansprüche

verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen

gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob

fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
 

 

 

 

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und

die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in

Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise

des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlaßte Leistungen und

Auslagen des Hotels an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4

Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete

Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen,

höchstens jedoch um 5%, anheben.

4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich

Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels

oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang

der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen

jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei

Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% bzw., bei

Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem Basiszinssatz

zu verlangen.

Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluß oder danach, unter Berücksichtigung

der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung

oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung

und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung

gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
 

 

 

 

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf

der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte

Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche

Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme

auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein

Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches

oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom

Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten,

ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten

Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern

nicht ein Fall des Rücktritts gemäß Klausel IV. Ziffer 1 Satz 3 Rücktritt des Kunden

vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die

Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen

anzurechnen.

4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und

den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem

Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für

Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für

Vollpensionsarrangements zu zahlen.

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht

oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
 

 

 

 

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten

Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits

berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach

rechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den

vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des

Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß III Ziffer 6 verlangte Vorauszahlung

nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag

außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die

Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,

z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

• das Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme

der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder

das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies

dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

• ein Verstoß gegen oben I. Ziffer 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf

Schadensersatz.
 

 

 

 

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages

zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00

Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten

Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung

bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen,

ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht

begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich

niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
 

 

 

 

1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine

Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz

sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung

des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung

zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder

grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung

des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das

Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für

Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen,

um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen

Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens €

3.500,-, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld,

Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 7.500,-

im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser

Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht

der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung

oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine

weitergehende Haftung des Hotels gilt vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 entsprechend.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz,

auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag

zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem

Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte

haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt

auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gilt

entsprechend.

4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten,

Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das

Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt

die Nachsendung derselben. Vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
 

 

 

 

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser

Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige

Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des jeweiligen Hotels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten –

ist im kaufmännischen Verkehr München. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung

des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand

im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts

ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für

die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch

die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die

gesetzlichen Vorschriften.

 

VIII. Schlußbestimmungen

 

 

VII. Haftung des Hotels

 

 

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

 

 

V. Rücktritt des Hotels

 

 

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme

der Leistungen des Hotels (No Show)

 

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

 

 

II. Vertragsabschluß, -partner; Verjährung

 




 
 
 

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