AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Hotelaufnahmeverträge und Veranstaltungen im Parkhotel Stadtallendorf


1.        Geltungsbereich

1.1       Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und   Lieferungen des Parkhotel Stadtallendorf, insbesondere für Hotelaufnahmeverträge sowie für Veranstaltungen wie Konferenzen und Bankette sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Parkhotel Stadtallendorf, insbesondere auch Catering- und Event-Serviceleistungen – mit Ausnahme von Lieferungen und Leistungen über unseren Onlineshop (hier gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verbraucherhinweise für den Onlineshop des Parkhotel Stadtallendorf).

1.2       Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch das Parkhotel Stadtallendorf.               


2.         Angebot, Vertragsschluss, Schriftform

2.1       Präsentationen des l Parkhotel Stadtallendorf, insbesondere im Internet oder in Werbebroschüren, stellen kein bindendes Angebot des Parkhotel Stadtallendorf dar.

2.2       Ein Hotelaufnahmevertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel Parkhotel Stadtallendorf zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.3       Veranstaltungsverträge kommen dadurch zustande, dass ein vom Parkhotel Stadtallendorf abgegebenes Angebot durch den Auftraggeber schriftlich angenommen wird.


3.         Gesamtschuldnerische Haftung

Schließt ein Dritter für einen Gast oder einen Auftraggeber einen Vertrag ab oder bedient sich der Auftraggeber einer Veranstaltung bei deren Organisation oder Durchführung eines Dritten, so haften der Gast und der Dritte bzw. der Auftraggeber und der Dritte als Gesamtschuldner.


4.         Preise

4.1       Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

4.2       Rechnungen des Parkhotel Stadtallendorf sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

4.3       Das Parkhotel Stadtallendorf ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Parkhotel Stadtallendorf ist ferner berechtigt, während der Vertragslaufzeit aufgelaufene Forderungen durch Erteilung von Zwischenrechnungen jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

Bis zur Zahlung des Vorschusses, der Sicherheitsleistung oder der fälligen Zwischenrechnung steht dem Parkhotel Stadtallendorf ein Leistungsverweigerungsrecht zu.


5.         Besondere Bestimmungen bei Hotelaufnahmeverträgen

5.1       Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecke bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Parkhotel Stadtallendorf.

5.2       Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr geräumt sein.

5.3       Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, hat der Gast keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.

5.4       Zimmerstornierungen können nur schriftlich erfolgen. Zeitpunkt der Stornierung der Buchung ist der Eingang der schriftlichen Zimmerstornierung beim Parkhotel Stadtallendorf.

5.4.1       Stornierungen bei Individualreservierungen

Individualreservierungen liegen bei Reservierungen von 1-9 Zimmern pro Nacht vor.

(1) Bis zu drei Monate vor dem geplanten Aufenthalt entstehen dem Gast bei Stornierungen von Individualreservierungen keine Stornokosten. Bei späteren Stornierungen ist das vereinbarte Entgelt unter Berücksichtigung der Regelungen des Abs. 2 zu zahlen.

(2) Werden Zimmer anderweitig vermietet, hat das Hotel die Einnahmen sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen (mit oder ohne Frühstück) und 70 % für Halbpensionsarrangements zu zahlen. Dem Gast steht die Möglichkeit offen, nachzuweisen, dass der für die ersparten Aufwendungen pauschalierte Betrag tatsächlich höher liegt; in diesem Fall wird der vom Gast nachgewiesene Betrag berücksichtigt.

5.4.2     Stornierungen bei Zimmerfestkontingenten

Zimmerfestkontingente liegen bei Reservierungen von 10 oder mehr Zimmern pro Nacht vor. Je nach Zeitpunkt der Stornierung kann ein Teil des Zimmerkontingents kostenfrei storniert werden:

(1)Zimmerfestkontingent bis 49 Zimmern pro Nacht:

Zeitpunkt der Stornierung der Hotelzimmer (Zugang bei Traube Tonbach)/

Anteil des Kontingents, der kostenfrei zurückgegeben werden kann

Stornierung bis 10 Wochen vor Anreise

50 % des Kontingents pro Nacht

Stornierung bis 6 Wochen vor Anreise

25 % des Kontingents pro Nacht

Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise

10 % des Kontingents pro Nacht

Für nicht kostenfrei stornierbare und nicht in Anspruch genommene Zimmer ist der Gast verpflichtet, 80 % des anteiligen Zimmerpreises zu zahlen, sofern das Parkhotel Stadtallendorf die jeweiligen Zimmer nicht anderweitig vermieten kann. Dem Gast steht die Möglichkeit offen, nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen tatsächlich höher liegen; in diesem Fall wird der vom Gast nachgewiesene Betrag berücksichtigt.

5.4.3    Stornierungen bei Abrufkontingenten

Abrufkontingente sind Reservierungen von 10 oder mehr Zimmern pro Nacht, bei denen die Zimmer von Gast oder einem Dritten unter einem Stichwort bis zum einem vereinbarten Zeitpunkt bei dem Parkhotel Stadtallendorf  abgerufen werden. Je nach Zeitpunkt der Stornierung kann ein Teil des Abrufkontingents kostenfrei storniert werden.

(1) Abrufkontingent bis 49 Zimmer pro Nacht:

Zeitpunkt der Stornierung der Hotelzimmer (Zugang bei Traube Tonbach)/

Anteil des Kontingents, der kostenfrei zurückgegeben werden kann

Stornierung bis 10 Wochen vor Anreise

50 % des Kontingents pro Nacht

Stornierung bis 6 Wochen vor Anreise

25 % des Kontingents pro Nacht

Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise

10 % des Kontingents pro Nacht

Für nicht kostenfrei stornierbare und nicht in Anspruch genommene Zimmer ist der Gast verpflichtet, 80 % des anteiligen Zimmerpreises zu zahlen, sofern das Parkhotel Stadtallendorf die jeweiligen Zimmer nicht anderweitig vermieten kann. Dem Gast steht die Möglichkeit offen, nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen tatsächlich höher liegen; in diesem Fall wird der vom Gast nachgewiesene Betrag berücksichtigt.


6.         Besondere Bestimmungen bei Veranstaltungen

6.1       Die Unter- und Weitervermietung von im Rahmen der Veranstaltung durch das Parkhotel Stadtallendorf überlassenen Räume, Vitrinen oder Flächen an Dritte sowie die Änderung der vereinbarten Art der Veranstaltung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Parkhotel Stadtallendorf.

6.2       Der Auftraggeber hat für seine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. An Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

6.3       Die Anbringung von Dekorationen oder sonstigen Materialien bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Parkhotel Stadtallendorf. Die Dekorationsmaterialien müssen den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Auf Anfrage hat der Auftraggeber dem Parkhotel Stadtallendorf den entsprechenden Nachweis zu führen. Ausschließlich der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die feuerpolizeilichen Anforderungen eingehalten werden.

6.4       Vom Auftraggeber selbst mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss bis spätestens 72 Stunden nach der Veranstaltung von diesem wieder abgeholt werden. Danach ist das Parkhotel Stadtallendorf berechtigt, es auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.

6.5       Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

6.5.1    Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss dem Parkhotel Stadtallendorf spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Parkhotel Stadtallendorf, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95 % der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Auftraggeber das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.

6.5.2    Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % soll dem Parkhotel Stadtallendorf frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95 % der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziff. 6.5.1 Satz 3 gilt entsprechend.

6.5.3    Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Parkhotel Stadtallendorf berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Auftraggeber unzumutbar ist.

6.5.4    Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Parkhotel Stadtallendorf diesen Abweichungen zu, so kann das Parkhotel Stadtallendorf die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Parkhotel Stadtallendorf trifft ein Verschulden.

6.6       Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Parkhotel Stadtallendorf mitbringen. In diesen Fällen kann das Parkhotel Stadtallendorf eine angemessene Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten berechnen.

6.7       Soweit im Rahmen der Veranstaltung auch Zimmer überlassen werden, gilt die Ziffer 5 dieser AGB (Besondere Bestimmungen bei Hotelaufnahmeverträgen) entsprechend.


7.        Besondere Bestimmungen bei Catering

7.1       Das Parkhotel Stadtallendorf bietet Catering an.

7.2       Der Catering-Auftrag ist mindestens 10 Tage im Voraus schriftlich zu erteilen. Sollte sich die Personenanzahl ändern, teilt der Besteller dies umgehend, spätestens 7 Tage vor dem Liefertermin, mit.

7.3       Eine kostenlose Stornierung ist bis 10 Tage vor Liefertermin möglich.

7.4       Alle mitgelieferten Geräte, Behälter, Platten, Teller, Bestecke etc. sind Eigentum des Parkhotel Stadtallendorf. Das Equipment wird vollständig in einer Ausstattungsliste erfasst, die der Besteller bei Empfang prüft und deren Richtigkeit bestätigt bzw. ggf. korrigiert.

Das Equipment darf nur zum vereinbarten Zweck und am vereinbarten Ort genutzt werden.

Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

Für hochwertige Ausstattungen kann das Parkhotel Stadtallendorf einen angemessenen Mietpreis erheben, der individuell vereinbart und in der Preiskalkulation gesondert ausgewiesen wird.

Die zur Verfügung gestellte Ausstattung ist vom Veranstalter nach Ver­anstaltungsende zum vereinbarten Termin zur Abholung bereitzustellen.

7.5       Sollten angebotene Produkte saisonbedingt nicht lieferbar sein oder das Parkhotel Stadtallendorf von ihren Lieferanten nicht in der erforderlichen Menge bzw. Qualität geliefert werden, so behält sich das Parkhotel Stadtallendorf geringfügige Änderungen der angebotenen Speisen/Getränke durch Ersatz dieser Produkte durch gleichwertige Waren vor.

7.6       Dienstleistungen von Servicekräften, Buffetkräften, Küchen-, Auf- und Abbaupersonal, Reinigungskräften, Technikern, Hostessen, Hilfskräften werden gesondert vereinbart; hierfür wird auf Stundenbasis abgerechnet.


8.         Rücktrittsrecht des Ringhotel Parkhotel Stadtallendorf

Das Parkhotel Stadtallendorf ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, wenn

a) Höhere Gewalt oder andere vom Parkhotel Stadtallendorf nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder unzumutbar erschweren,

b) die Durchführung des Vertrags den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Parkhotel Stadtallendorf nachhaltig beeinträchtigen kann, soweit dies nicht vom Parkhotel Stadtallendorf zu vertreten und nach Vertragsabschluss eingetreten bzw. dem Parkhotel Stadtallendorf bekannt geworden ist.


9.       Haftung des Parkhotel Stadtallendorf

9.1     Sollten Störungen oder Mängel an den Waren oder Leistungen des Parkhotel Stadtallendorf auftreten, wird sich das Parkhotel Stadtallendorf auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners bemühen, für Abhilfe zu sorgen.

Unterlässt es der Vertragspartner schuldhaft, einen offensichtlichen Mangel dem Hotel innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzuzeigen, so ist ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts ausgeschlossen. Der Vertragspartner ist auch nicht zum Rücktritt berechtigt. Gesetzliche Anzeigepflichten des § 536 c Abs. 2 Satz 2 BGB sowie – bei Kaufleuten - § 377 HGB bleiben unberührt. Gleiches gilt für sämtliche sonstige gesetzlichen Anzeige-, Prüfungs- und Rügepflichten.

9.2     Das Parkhotel Stadtallendorf haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

9.3     Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Parkhotel Stadtallendorf wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.4     Ziff. 11 dieser AGB (Haftung für eingebrachte Sachen) bleiben unberührt.


10.       Haftung für eingebrachte Sachen

Beherbergt das Parkhotel Stadtallendorf Gäste oder Auftraggeber von Veranstaltungen, so haftet das Parkhotel Stadtallendorf nach den Regelungen der §§ 701 ff. BGB – also grundsätzlich der Höhe nach begrenzt durch das 50-fache des Beherbergungspreises für einen Tag, mindestens bis zu dem Betrag von EUR 500,00 und höchstens bis zu dem Betrag von EUR 3.000,00.

Für Wertgegenstände (Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten) die im Zimmersafe ordnungsgemäß untergebracht sind, haftet das Parkhotel Stadtallendorf grundsätzlich höchstens bis zum Betrag von EUR 5.000,00.


11.       Schlussbestimmungen

11.1     Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

11.2     Sofern der Gast oder Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen des Parkhotel Stadtallendorf in Stadtallendorf.

11.3     Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Hochzeitsfeiern

TischdekoKaminzimmermitKamin 7360x4912

Feiern Sie mit uns den schönsten Tag im Leben!

Mehr lesen

Sie planen eine Festlichkeit oder eine Tagung?

jagdzimmer2014 6981x3912

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Eventplanung! Wir begleiten Sie von A-Z bei der Planung, Betreuung und Durchführung Ihrer Veranstaltungen.

Mehr lesen

Tagungen, Seminare und Kongresse im Parkhotel

Tagung Parkblick 5362x3071

Seminare, Tagungen und Kongresse stellen ein wichtiges Instrument der internen und externen Kommunikation dar. Wissensvermittlung, Teambildung, Kundenbindung, Motivation und Schaffung ...

Mehr lesen

Menüs und Büfetts aus Meisterhand

Hauptgang Fisch 4821x3209

Menüs und Büfetts von Meisterhand zubereitet. Auftakt und Höhepunkt jeder Veranstaltung! Verwöhnen Sie sich mit Qualität und Frische ...

Mehr lesen

Räuberessen - alte Küche in neuem Gewand

antikstuberaeuber7360x4018

... Alte Küche in neuem Gewand lautet das Motto unseres Event Arrangements "Räuberessen"! Erleben und genießen Sie die feine Küche alter Zeiten, bewirtet von Mägden und Knechten, unterhalten von ...

Eventservice - professioneller Full-Service aus einer Hand

Kaffeepause Szene Kaffee einschenken 4928x3280

Mit der Kreativität und Sicherheit aus über 20 Jahren Erfahrung begeistert unser Eventservice Kunden und Gäste immer wieder neu. Wir planen, organisieren und realisieren private und geschäftliche Veranstaltungen jeder Art. Unser Service wird Sie begeistern....

Mehr lesen